Gruppenkrankenversicherungen für kurzfristig Beschäftigte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, angesichts des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten Vorhabens, einen "vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag" für Saisonbeschäftigte sicherzustellen, aber derzeit bestehenden Lücken im Krankenversicherungsschutz bei privaten Gruppenkrankenversicherungen (z. B. www.erntehelfer-versicherung.com/system/provision_set_documents/documents/000/000/028/original/2016_Bedingungen.pdf) einen verbindlichen Leistungskatalog für diese Gruppenkrankenversicherungen vorzuschreiben (falls nein, bitte unter Bezugnahme auf gängige Leistungskataloge der privaten Gruppenkrankenversicherungen begründen, wie dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel entsprochen werden soll; falls ja, welche Leistungen sollen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht verpflichtend umfasst sein, obwohl der Leistungskatalog der GKV aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes bereits so definiert ist, dass er das "Maß des Notwendigen" (SGB V § 12 Absatz 1) nicht übersteigen darf)?