Grundwasserkontaminierung im Bereich der stillgelegten Giftmülldeponie Stocamine im Elsass
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung – über die in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 182 auf Bundestagsdrucksache 19/16190 postulierte Zuständigkeit der Landesbehörden hinaus – zur Wahrnehmung ihrer Pflicht, Gefahren vom deutschen Volk abzuwenden, gegen die Entscheidung der französischen Zentralregierung, den in der Deponie Stocamine gelagerten Giftmüll zu belassen und lediglich zu versiegeln, obwohl die dort lagernden Stoffe für den Fall eines Wassereintritts in die Salzschichten durch Kontamination des Grundwassers eine schwere und latente Gefährdung von Umwelt und Bevölkerung darstellen (ww.badische-zeitung.de/sondermuelldeponie-stocamine-soll-versiegelt-werden--199555 579.html)?