Gründung von Hausprojekten durch die Identitäre Bewegung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bunderegierung Erkenntnisse darüber, welche Immobilien (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.), bei denen Rechtsextremisten über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht (d. h. Eigentums- oder Besitzverhältnis) oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen, Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben, die der Identitären Bewegung zugeordnet werden, zugerechnet können (bitte nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Erwerbs, derzeitiger Nutzung, Besitzerin/Besitzer und Betreiberin/Betreiber auflisten)?