Gründung einer Privatklinik durch ein Plankrankenhaus zur Umgehung des Fixkostendegressionsabschlags
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Gründung einer Privatklinik "auf dem Papier", die ohne eigene Räumlichkeiten und ohne eigenes Personal in ein Plankrankenhaus integriert ist und zu dem Zweck betrieben werden soll, Leistungen bei Privatpatienten aus der Leistungsmenge des Plankrankenhauses herauszurechnen (siehe den Artikel "Streit um GZW-Finanzen beigelegt", Frankfurter Neue Presse, 29. November 2018), aus Sicht der Bundesregierung eine zulässige Möglichkeit zur Umgehung des Fixkostendegressionsabschlags durch das Plankrankenhaus, und wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese Form der Abrechnung zu verhindern?