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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-262458

Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen

Stage rejectedUpdated 16d ago

Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 I Weimarer Reichsverfassung zur Ablösung der auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstitel beruhenden Ansprüche der Religionsgesellschaften: Verpflichtung der Länder zum Erlass entsprechender Ablösegesetze innerhalb von 5 Jahren, Berechnung der Ablösesumme, Modalitäten einer Ratenzahlung, Möglichkeit einer Entschädigung durch andere als Geldleistungen in freier Vertragsgestaltung, Abschluss der Ablösung nach längstens 20 Jahren;<br /> <br /> Bezug: Siehe auch B089