Grundsätze der BImA bei der Vermietung und Verpachtung eigener Wohnungen und Grundstück
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Grundsätzen nimmt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ihre Aufgabe "Vermietung und Verpachtung eigener Wohnungen und Grundstücke" (www.bundesimmobili en.de/5065/unternehmen) wahr, und nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Vermietung oder eine Veräußerung von Wohnungsbeständen angestrebt wird?