Grundrechtsschutz in der Sicherheitskooperation mit dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit
Engagement für den Abschluss eines umfassenden Sicherheitsabkommens zwischen EU und Großbritannien auf EU-Ebene, Anerkennung der Geltung der EU-Grundrechtecharta sowie der Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshofes als Bedingung der Sicherheitskooperation, Sicherstellung eines mit der EU vergleichbaren Datenschutzniveaus, Einhaltung auch im Bereich der Nachrichtendienste, Beseitigung bestehender Ungleichgewichte im Datenaustausch, Wahrung der Grundsätze des EuGH-Gutachtens zum Abkommen über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen mit Kanada, Einbeziehung der Datenschutzbehörden, Gewährleistung der Datenschutzkontrolle, Einrichtung eines vernetzten Kontrollgremiums zur gemeinsamen Kontrolle der Geheimdienste