Grundrechtskonformität der Einstellungspraxis in obersten Bundesbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die personelle Besetzung der im Verantwortungsbereich der Bundesregierung stehenden obersten Bundesbehörden gemäß Artikel 36 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erfolgt, und in welchen dieser Behörden ist die nach Artikel 36 Absatz 1 GG geforderte „Verwendung in einem angemessenen Verhältnis“ erfüllt?