Grundrecht auf Datenschutz im öffentlichen und privaten Bereich stärken
Aufnahme des Datenschutzes in das Grundgesetz (analog des Formulierungsvorschlags auf BT-Drs 16/9607): informationelle Selbstbestimmung, Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zusammen mit der grundrechtlich garantierten Informationsfreiheit sowie dem Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung