Grundlage für die Vergütung von Sachkosten für Antigentests zur Eigenanwendung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Grundlage wurde die Vergütung von Sachkosten für PoC-Antigen-Tests und AntigenTests zur Eigenanwendung in der neuen Coronavirus-Testverordnung (nach Kabinettsbeschluss vom 23. Juni 2021) auf 3,50 Euro je Test festgesetzt, und wie steht das im Verhältnis zu Marktpreisen von Einzelhändlern, wo derzeit Preise von 0,80 Euro je Test verlangt werden (siehe Webseiten von Drogerieketten)?