Grundlage der Zustimmung zu Sanktionen gegenüber Personen aus Côte d´Ivoire
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Grundlage welcher konkreten Informationen von welchen Organisationen, Institutionen und Personen hat sich die Bundesregierung für die Zustimmung zu den Sanktionen gegenüber mittlerweile 78 Personen aus Côte d’lvoire (Elfenbeinküste), von denen in den veröffentlichten Dokumenten des Rates teilweise nicht einmal die Vornamen oder Geburtsdaten genannt werden und bekannt zu sein scheinen (www.register.consilium.europa.eu/pdf/en/10/ st17/st17865-ad01re03.en10.pdf), entschieden, und inwieweit sieht sie dabei das Risiko, dass diesbezüglich Unschuldige von den Sanktionen betroffen sein könnten, die dann zudem analog zu anderen Personen in die unter den Anhängern Alassane Ouattaras kursierenden „Todeslisten“ aufgenommen werden (www.movegbagbo.org/Mission_6G8X.php)?