Grundlage der Kalkulation des Punktwerts für genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen durch den Bewertungsausschuss
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Grundlage wurde der Punktwert von 2 315 Punkten bzw. 81,14 Euro für genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen (Einzelbehandlungen á 50 Minuten) durch den Bewertungsausschuss kalkuliert, und welcher kalkulatorische Arztlohn wurde dabei durch den Bewertungsausschuss unterstellt?