Grundlage der einheitlichen Definition des Begriffs Clankriminalität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat die Bundesregierung, die mir als Antwort auf meine Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 20/7519 eine "im Februar 2022 beschlossene einheitliche, bundesweit abgestimmte Definition des Begriffs "Clankriminalität" übermittelte, die offizielle Begriffsbestimmung zur Clankriminalität herbeigeführt (bitte genau ausführen und begründen), und in welcher Weise wurde dies vor dem Hintergrund der Anforderung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf: "Zur sogenannten Clankriminalität wird eine definitorische Klärung herbeigeführt.") mit allen Parteien der Regierungskoalition abgestimmt?