Grundlage der Berechnung des Bemessungsentgelts zur Ermittlung der Höhe des ALG I bei unterschiedlich dotierten Beschäftigungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welcher Beitrag des Arbeitsentgelts gilt als Grundlage der Berechnung des Bemessungsentgelts zur Ermittlung der Höhe des Arbeitslosengeldes I (ALG I), wenn im Rahmen eines insgesamt zwölfmonatigen Anspruchs auf ALG I nach einer Beschäftigung mit einem geringen Arbeitsentgelt eine dreimonatige Arbeitslosigkeit mit ALG I, eine darauf folgende sechsmonatige Beschäftigung mit einem höheren Arbeitsentgelt und eine folgende erneute Arbeitslosigkeit mit den restlichen neun Monaten Anspruch auf ALG I besteht: das niedrigere Arbeitsentgelt der ersten Beschäftigung, der Durchschnitt der unterschiedlich hohen Arbeitsentgelte der beiden Beschäftigungen oder das Arbeitsentgelt der direkt vor erneuter Arbeitslosigkeit liegenden Beschäftigung?