Grundgesetzkonforme Nettoneuverschuldung in den Jahren 2019 und 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Eine Nettoneuverschuldung in welcher Höhe in Euro wäre jenseits der zulässigen strukturellen Quote i. H. v. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) (Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes) unter Anwendung der aktuellen Spezifikation des Konjunkturbereinigungsverfahrens für die Jahre 2019 und 2020 jeweils bei einem unterstellten annualisierten Wachstum in beiden Jahren von 0,5 Prozent, 0 Prozent bzw. -0,5 Prozent aus Sicht der Bundesregierung grundgesetzkonform?