Grundgesetzänderung zur Ausnahme von Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann soll die Grundgesetzänderung zur Ausnahme von Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse in eine einfachgesetzliche Grundlage überführt werden, und wie plant die Bundesregierung, die in der Grundgesetzänderung gewählte Formulierung "die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten" (Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes) zu operationalisieren?