Gründe für ein Festhalten an der Schriftform bei Ausbildungsverträgen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung im Zusammenhang mit einer Digitalisierung der Arbeitswelt daran fest, dass Ausbildungsverträge gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Gegensatz zu Arbeitsverträgen weiterhin nicht elektronisch unterzeichnet werden dürfen, und falls ja, aus welchen Gründen?<br />