Gründe für die Versetzung der Leiterin der Abteilung 4 des BMFSFJ in den einstweiligen Ruhestand
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lauten die Gründe für die Versetzung der Leiterin der Abteilung 4 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 17. Juli 2012 auf meine Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 17/10352 zufolge gegenüber dem Bundespräsidenten gemäß § 54 des Bundesbeamtengesetzes geltend gemacht hat, und warum war die Bundesregierung bislang der Auffassung, diese Gründe dem Deutschen Bundestag vorenthalten zu können?