Gründe für die nicht erfolgte Hinterlegung der Rheintalbahn im Bezugsfall für die Gäubahn
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wurde bei dem Gutachten zum Bundesverkehrswegeplanprojekt Gäubahn die Fertigstellung der Rheintalbahn nicht im Bezugsfall hinterlegt (vgl. Gutachten S. 3 und S. 16; www.bvwp-projekte.de/schiene_2018/2-040-V01/PD_Planfall040b_PRINS.PDF), obwohl eine Realisierung der Maßnahmen auf der Gäubahn wohl in ähnlichem Realisierungszeitraum liegt (vgl. Gutachten S. 25: Planungs- und Bauzeit 11 Jahre exklusive Vorverhandlungen und Umstrukturierung S21-Verträge), und wann plant die Bundesregierung die Aufnahme des geänderten Projektumfangs in das Bundesschienenwegeausbaugesetz unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages?