Gründe für die Einreise eines führenden Mitglieds der Weißhelme nach Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) haben die Bundesregierung bewogen, die Bedenken des Bundesamtes für Verfassungsschutz bezüglich des syrischen Weißhelm-Chefs Chalid al-Saleh, bei dem "eine Nähe zu einer islamistisch-dschihadistischen Weltanschauung feststellbar" sei, fallen zu lassen, sodass Chalid al-Saleh mit seiner Familie am 7. Dezember 2020 an Bord einer Regierungsmaschine aus Jordanien nach Deutschland geholt wurde (www.spiegel.de/politik/deutschland/syrien-weisshelm-chef-chalid-al-saleh-fluechtet-nach-deutschland-a-5ed0ecd6-392f-4c45-8a5c-e0ecae20a47c), und welche Sicherheitsbedenken haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Länder geltend gemacht, die eine Anfrage des Auswärtigen Amtes bezüglich einer Aufnahme des mutmaßlichen "islamistischen Gefährders" negativ bescheiden lassen haben (www.spiegel.de/politik/deutschland/syrien-weisshelm-chef-chalid-al-saleh-fluechtet-nach-deutschland-a-5ed0ecd6-392f-4c45-8a5c-e0ecae20a47c)?