Gründe für die Änderung des § 50a im Entwurf eines Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Änderung des § 50a des Bundesbesoldungsgesetzes im Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz), in welchem ein zusammenhängender Dienst von über 36 Stunden für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr normiert wird?