Gründe für die Amtsenthebung des BSI-Präsidenten Arne Schönbohm
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche konkreten oder abstrakten "zwingenden dienstlichen Gründe" stützt die Bundesregierung das gegenüber dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erlassene Verbot der Führung von Dienstgeschäften (§ 66 des Bundesbeamtengesetzes – BBG), und – für den Fall einer teilweisen Nichtbeantwortung der ersten Teilfrage – durch welche konkreten verfassungsimmanenten Rechtsgüter begründet sich eine teilweise Nichtdarlegung dieser Gründe (Darlegung einer jeweils konkreten Abwägung mit dem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages)?<br /> <br /> Inwieweit beziehen sich konkrete oder abstrakte "zwingende dienstliche Gründe" des von der Bundesregierung gegenüber dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erlassenen Verbots der Führung von Dienstgeschäften (§ 66 BBG) auf ein etwaiges Interagieren des BSI-Präsidenten mit dem Deutschen Bundestag (Stichwort: BSI-Außenstelle in Saarbrücken), und – für den Fall einer teilweisen Nichtbeantwortung der ersten Teilfrage – durch welche konkreten verfassungsimmanenten Rechtsgüter ließe sich gerade eine Nichtdarlegung dieses Sachverhalts gegenüber dem Parlament rechtfertigen, das in diesem Fall ja selbst Gegenstand eines etwaig erwiderungsbedürftigen konkreten Vorhalts wäre (Darlegung einer Abwägung mit dem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages)?