Gründe für den Verzicht auf die Durchführung eines Erörterungstermins bei Planfeststellungsabschnitten der Schienenprojekte Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bei welchen Planfeststellungsabschnitten des Schienenprojekts „Stuttgart 21“ und der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen–Ulm wurde jeweils aus welchen Gründen auf die Durchführung eines Erörterungstermins verzichtet (bitte insbesondere angeben, wenn keine Befriedungsfunktion erwartet wurde) vor dem Hintergrund, dass laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/ 3331) bei Eisenbahnen des Bundes in 167 von 384 Planfeststellungsverfahren (entspricht 43,5 Prozent) auf einen Erörterungstermin verzichtet wurde?