Gründe für den personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welche staatlichen Zwecke ist der Eintrag des Geschlechtsmerkmals in den Personenstandsregistern unerlässlich (bitte aufführen, welche staatlichen Leistungen oder Regelungen nach Beschluss des sog. Selbstbestimmungsgesetzes abhängig sind vom eingetragenen Geschlecht), und hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der Fortsetzung dieser staatlichen Datensammlung zugestimmt, obwohl in Rechtsetzung und zivilem Leben eine Diskriminierung bzw. Unterscheidung nach Geschlechtseintrag schon heute nicht zulässig ist?