Gründe für das Fehlen der technischen Voraussetzungen zur elektronischen Übermittlung von Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen an das Finanzamt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die ab dem Veranlagungszeitraum bzw. Erhebungszeitraum 2011 verpflichtende elektronische Übermittlung von Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen an das Finanzamt (einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und der Zerlegungserklärungen) sowie die Erklärungen zur gesonderten Feststellung nach § 180 Absatz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung derzeit nicht möglich ist, da die notwendigen technischen Voraussetzungen bei der Finanzverwaltung derzeit nicht gegeben sind, so dass eine elektronische Übermittlung noch nicht erfolgen kann und die Steuererklärungen demzufolge wie bisher in Papierform einzureichen sind, und aus welchen Gründen liegen die technischen Voraussetzungen derzeit trotz gesetzlicher Pflicht zur elektronischen Übermittlung nicht vor?