Gründe für Auflagen bezüglich der Einreise von Drittstaatsangehörigen mit in Deutschland lebenden Partnern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Infektionsschutzgründe und wessen gesundheitspolitische Expertisen veranlassten den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, in den am 10. August 2020 veröffentlichten Lockerungen der Einreisebeschränkungen für in Drittstaaten außerhalb der EU wohnende Partnerinnen und Partner von Personen mit Wohnsitz in Deutschland (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/08/corona-unverheiratete-partner.html) festzuschreiben, dass die betroffenen Paare sich mindestens einmal in Deutschland getroffen haben müssen?<br /> <br /> Inwieweit steht diese Einschränkung im Kontext einer europäischen Lösung?