Gründe der Staatsanwaltschaft Gera gegen den Erlass eines Haftbefehls nach einer Observierung der Zwickauer Terrorzelle Ende 1997
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, mit welcher Begründung die Staatsanwaltschaft Gera das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass von Haftbefehlen gegen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe verneinte, nachdem das Landeskriminalamt Thüringen einen Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Explosions-und Strahlungsverbrechens erwirkt hatte, weil es bei einer Observierung Ende 1997 die drei Personen dabei beobachtet hatte, wie sie in einem Baumarkt Brennspiritus und Gummiringe kauften und in einer Garage lagerten?