Grund für die Abweichung im Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei in Artikel 18 Absatz 2 (Ruhegehälter) vom OECD-Musterabkommen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund weicht Deutschland in dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei in Artikel 18 Absatz 2 (Ruhegehälter) vom OECD-Musterabkommen ab, wonach Deutschland Renten besteuern kann, die aus Deutschland bezogen werden und Personen zufließen, die nicht in Deutschland, sondern in der Türkei leben, und wie viele Personen sind von dieser Regelung nach Schätzungen der Bundesregierung betroffen?