Grenzwerte für die Cäsiumbelastung von Lebensmitteln aus Japan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass für Lebensmittel aus Japan laut der Durchführungsverordnung (EU) 2016/6 strengere Grenzwerte für Cäsium gelten als für Lebensmittel aus anderen Regionen, für die die Verordnung (EG) Nr. 733/2008 gilt, und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die für japanische Lebensmittelimporte geltenden, strengeren Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln auch für Importe aus anderen Ländern anzuwenden (wenn nein, bitte erläutern)?