Grenzüberschreitender Kunstverkehr (G-SIG: 11001535)
Einfuhr ausländischer Kunstwerke in die Bundesrepublik Deutschland ohne Hinterlegung einer Kaution, bilaterale Regelungen mit Frankreich und Österreich auf der Basis der Gegenseitigkeit, Verfahrensvereinfachung bei der Einfuhr ausländischer Kunstwerke zu Ausstellungszwecken auf EG-Ebene, weitere Auslegung des Begriffs Kunstwerk im Kapitel 99 des Zolltarifs