Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für den Windpark Moldava im tschechisch-deutschen Grenzgebiet
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Sachen Windpark Moldava im tschechisch-deutschen Grenzraum, insbesondere vor dem Hintergrund der Konflikte der Windparkinvestition bzw. dem Vorrang erneuerbarer Energien mit dem Schutzinteresse und der Schutzgebietssystematik der europäischen Schutzgebiete Natura 2000, und welche Fristen für offiziell autorisierte Übersetzungen sieht das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder andere bundesgesetzlichen Regelungen für Übersetzungen von ausländischen Gutachten (hier: amtlich tschechisches Gutachten) vor, die in diesem Fall Grundlage für Stellungnahmen der sächsischen Landkreise Mittelsachsen, Erzgebirge, Vogtland sind?