Grenzüberschreitende Beteiligung an der Aktualisierung des tschechischen Energiekonzepts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde der Wunsch der Bundesregierung auf grenzüberschreitende Beteiligung nach den bestehenden internationalen rechtlichen Regeln bei der Aktualisierung des tschechischen Energiekonzepts durch die tschechische Regierung akzeptiert (bitte mit Erläuterung), und wie sieht der weitere Verfahrensverlauf für die deutsche Öffentlichkeit aus (z. B. Beginn der Auslegung aller Dokumente auf Deutsch, Stellungnahme der Bundesregierung u. a. auf Homepage, Einwendungsfristen . . .)?