Grenzüberschreitende Beteiligung an den strategischen Umweltprüfungen der französischen Programme für Energie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche bilateralen Schritte gab es bislang zwischen den jeweiligen nationalen Kontaktstellen für Strategische Umweltprüfungen (SUP) Deutschlands und Frankreichs – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bzw. Ministerium für ökologischen und solidarischen Wandel – für eine grenzüberschreitende Beteiligung Deutschlands an der derzeit laufenden SUP für die mehrjährige Programmplanung für Energie (PPE) Frankreichs (vgl. www.ecologique-solidaire.gouv.fr/sites/default/files/%5BPDF%5D%C3%89valuation_environnementale_strat%C3%A9gique_de_la_programmation_pluriannuelle_de_l%27%C3%A9nergie.pdf), und teilt das BMU meine Auffassung, dass sich aufgrund der mit dieser PPE verbundenen geplanten Laufzeitverlängerung französischer Atomkraftwerke potenzielle negative Umweltauswirkungen nicht ausschließen lassen (bitte begründen)?