Grenzpolitik bzgl. Asylbewerbern aus Drittstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, die mündliche Anweisung seines Amtsvorgängers an die Bundespolizei, keine asylbegehrenden Drittstaatsangehörigen an den deutschen Grenzen zurückzuweisen (Schreiben des Bundeministerium des Innern vom 31. Juli 2017, Aktenzeichen Z / 4-13002/4#1377 und Bundestagsdrucksache 19/883), aufheben und wieder nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 AsylG verfahren?