Grenzkontrollen an der polnischen Grenze bei Frankfurt/Oder und Slubice/Polen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu Expertenmeinungen wie die der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e. V. (Flughafenverband ADV), der bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, das klären sollte, ob die Förderung einzelner Flughäfen wie Sylt, Lübeck (SchleswigHolstein) und Friedrichshafen (Baden-Württemberg) bei der vorgesehenen Anhebung der Rahmengebühr für die Sicherheitskontrollen an Flughäfen, die pro Passagier erhoben wird, zum 1. Februar 2024 um 50 Prozent von 10 Euro auf 15 Euro, rechtens ist, während für die meisten die Gebühren steigen, das zu dem Schluss kommt, dass es sich bei der Einzelförderung um eine rechtswidrige Beihilfe für die begünstigten Airlines handele und zudem eine indirekte Beihilfe an die Betreiber der drei Flughäfen vorliege, "eine beihilferechtliche Genehmigung" dafür notwendig, jedoch nicht vorhanden sei, und die Maßnahme daher nicht ohne vorherige Genehmigung durch die Europäische Kommission eingeführt werden dürfe, und welches Ergebnis erwartet die Bundesregierung für den angesichts der Konkurrenz in der Branche möglichen oder zu erwartenden Fall, dass gegen die angestrebte Regelung in Brüssel Beschwerde eingelegt wird, für den Fortbestand der geplanten Sonderbehandlung der beiden vorgenannten Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von CDU und Grünen bei den Gebühren für die Sicherheitskontrollen (Innenministerium will Kontrollgebühren am Flughafen Sylt fördern – Tagesspiegel Background)?