Grenzen der Sicherheitsbereitschaft des Kohlekraftwerks Buschhaus
Gewährleistung ausreichender Braunkohleversorgung des Kraftwerks im Bedarfsfall, Vorkehrungen für den Winterbetrieb bei Minustemperaturen, Verantwortlichkeiten für den erstmaligen Vorschlag zur Überführung in die Sicherheitsbereitschaft, Inhalte der Verständigung vom 2. November 2015, Beteiligung kommunaler Vertreter an den Beratungen, Folgenabschätzungen einschl. etwaiger Wiederinbetriebnahme, Konsequenzen einer nachträglich erkannten Nichterfüllbarkeit der Verständigung<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)