GmbH & Co. KG als Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist eine GmbH & Co. KG nach Rechtsauffassung der Bundesregierung bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als ein Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) zu qualifizieren, wenn die Anlegerinnen und Anleger individuell bestimmen können, welche Vermögenswerte (beispielsweise Edelmetalle) für sie jeweils individuell erworben werden sollen, und inwieweit hat die Frage, ob der Verwalter eines alternativen Investmentfonds ein Mindestmaß an Entscheidungsspielraum bei der Investition hat, Einfluss auf das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale in § 1 Absatz 1 Satz 1 KAGB (insbesondere "Organismus für gemeinsame Anlagen" und "Investieren zum Nutzen der Anleger")?