Glücksspielverbot für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich aus bundesgesetzlichen Regelungen bzw. aus dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland ableiten lässt, dass an Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch generell keine Lottoscheine verkauft werden dürfen, wie es das Kölner Landgericht in einer einstweiligen Verfügung entschieden hat (siehe taz vom 10. März 2011) und dies eine kollektive Spielersperre bedeuten würde, und wenn ja, wie soll diese Regelung praktisch umgesetzt werden?