Einführung eines Systems zur Bekämpfung von Spielsucht nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, Erhaltung des staatlichen Glücksspielmonopols und Nichterweiterung des Glücksspielmarktes, Einführung neuer Sperr- und Warnsysteme, Suchtprävention und Suchtbekämpfung auf europäischer Ebene, Einfügung zahlreicher restriktiver Regelungen zur Beschaffenheit von Spielautomaten in die Novellierung der Spielverordnung, Darstellung verwaltungsrechtlicher Möglichkeiten und Änderung der Baunutzungsverordnung zur Begrenzung der Einrichtung von Spielstätten, Einrichtung eines Beirats bei der Drogenbeauftragten der Bundesregierung