Gleichzeitige Inanspruchnahme von Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen und gleichzeitigem Pflegebedarf Leistungen der Eingliederungshilfe (persönliche Assistenz) und Pflegeleistungen (pflegerische Unterstützung) gleichberechtigt nebeneinander in Anspruch nehmen können?