Gleichstellung von Hausangestellten im Mutterschutzgesetz (G-SIG: 13011228)
Gleichstellung von Hausangestellten mit anderen Arbeitnehmerinnen durch Streichung des § 9 Abs. 1 Satz 2 Mutterschutzgesetz zwecks Garantie des vollen Kündigungsschutzes bei Schwangerschaft bis zu vier Monaten nach der Entbindung