Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien des Bundes tatsächlich durchsetzen
Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes: Nichtbesetzung eines Sitzes im Falle einer Unterrepräsentanz von unter 30 % bei fehlendem - der Unterrepräsentanz entgegenwirkenden - Benennungsvorschlag; strengere Kriterien bei Abweichung von der Doppelbenennung, schriftliche Begründung, Streichung des Unzumutbarkeitskriteriums; stärkere Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten, Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes