Gleichstellung sämtlicher Unionsbürger bei den Einreiseregelungen in Bezug auf Virusvariantengebiete
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Einschränkung der Freizügigkeit zur Eindämmung des Coronavirus durch § 10 der Coronavirus-Einreiseverordnung aufgrund des Freizügigkeitsrechts nach Artikel 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Diskriminierungsverbot aus Artikel 18 AEUV die Notwendigkeit einer Gleichstellung sämtlicher Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und nicht nur welcher mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland mit deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern bei der Einreiseregelung aus Virusvariantengebieten, und wenn nein, warum nicht?