Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in den Bestimmungen über die assistierte Reproduktion
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was sind die Beweg- und Rechtsgründe der Bundesregierung, die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in den Bestimmungen über die "assistierte Reproduktion" (Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen wie Samenbanken und heterologer Insemination) nach wie vor zu verweigern?