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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-59829

Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe beim Adoptionsrecht

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe beim Adoptionsrecht (Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 &ndash; 1 BvL 1/11 &ndash; 1 BvR 3247/09 &ndash; Rn. 104 &quot;Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht; insbesondere sind beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt (s. o., IV.2.e)cc))&quot;, Rn. 106, &quot;Neben der naheliegenden Angleichung der Adoptionsmöglichkeiten eingetragener Lebenspartner an die für Ehepartner bestehenden Adoptionsmöglichkeiten wäre auch eine allgemeine Beschränkung der Adoptionsmöglichkeiten denkbar, sofern diese für eingetragene Lebenspartner und Ehepartner gleich ausgestaltet würden&quot;) Rechnung tragen, und wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Gründe aus dem Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 verfassungsrechtlich, dass sie in ihrem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 18/841) bei der gemeinsamen Adoption (§ 1741 des Bür-gerlichen Gesetzbuchs &ndash; BGB) weiterhin sowohl &quot;die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt&quot;?