Gleichsetzung von eigenständigen Unternehmern mit verbundenen Unternehmen im Rahmen der Coronahilfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Coronahilfen die von den zuständigen Behörden vertretene, für die betroffenen Unternehmen problematische Einschätzung, dass rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Unternehmer, die in unterschiedlichen Bundesländern beheimatet sind, mit verbundenen Unternehmen gleichgesetzt werden, und wie wird damit umgegangen, dass diese Unternehmer aufgrund unterschiedlicher CoronaVerordnungen unterschiedlich in ihrer Berufsausübung betroffen waren – der eine z. B. überhaupt keine Einnahmen generieren konnte, während der andere nur 40-prozentige Einbußen hatte?