Gleiche Bezahlung, gleiche Behandlung und Mindestlohn für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer
<span>Rückführung der Zeitarbeit zum Abfederungsinstrument für Auftragsspitzen: unbeschränkte Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes während der Verleihzeiten, gesetzliche Prämienregelung und Risikozuschlag, Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Ermöglichung von Qualifizierung und Weiterbildung in entleihfreien Zeiten, Unterbindung der Substitution von Stammarbeitnehmern</span>