Gleichberechtigte Behandlung der Datenpakete von Nutzern durch Internetprovider und Telekommunikationsunternehmen hinsichtlich der Netzneutralität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Mitteilung der lettischen EU-Ratspräsidentschaft zutreffend, dass bei der Frage der Netzneutralität Internetprovider und Telekommunikationsunternehmen Datenpakete der Nutzer gleichberechtigt durch ihre Leitungen schicken müssen und das Drosseln oder Blockieren von Inhalten nur im Ausnahmefall erlaubt sein soll, etwa bei Cyberangriffen, und welche weiteren Ausnahmen oder Öffnungsklauseln zugunsten von Internetprovidern und Telekommunikationsunternehmen wurden vereinbart?