Gläubigerbeteiligung am europäischen Stabilitätsmechanismus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen der Gläubigerbeteiligung – unter Angabe des jeweils vorgesehenen Finanzvolumens und dem jeweils geplanten Inkrafttreten – hat die Bundesregierung entsprechend der Ankündigung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung vom 5. Mai 2010 zu den Maßnahmen zum Erhalt der Stabilität der Währungsunion („Banken und Gläubiger dürfen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen“) zwischenzeitlich vereinbart, und welchen Anteil an der Gläubigerstruktur haben die öffentliche Finanzierung und Haftung durch die europäischen Steuerzahler unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank (EZB) z. B. durch Staatsanleihenkäufe – mit Angabe der bisher von der Bundesrepublik Deutschland direkt oder indirekt über die Deutsche Bundesbank übernommenen Haftung für griechische Schuldtitel – im Vergleich zum Privatsektor (jeweils in absoluten Zahlen und prozentual) zwischenzeitlich erreicht?