Gewinnung von Arbeitslosen für die Arbeit an Flughäfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der unter Federführung der Bundesagentur für Arbeit bereits erfolgten und noch beabsichtigten Versuche, derzeit in Deutschland arbeitslos gemeldete Personen mit erfolgreich bestandener Sicherheitsüberprüfung, die zur Arbeit an Flughäfen benötigt wird, (wie beispielsweise arbeitsloses Bordpersonal und ehemalige Flughafenmitarbeiter) zur Wiederaufnahme einer Tätigkeit am Flughafen zu gewinnen, bevor derartiges Personal im Ausland angeworben wird, und durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung das Niveau der Sicherheitsüberprüfung für Flughafenpersonal bei Anwerbungen im Ausland auf dem auf dem bisherigen Niveau zu halten (www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/bundesagentur-anwerbung-flughafenpersonal-tuerkei-101.html)?